Third party funded individual grant
Start date : 01.01.2021
End date : 31.12.2021
Zunehmend rückt der Steuerpflichtige mit seinen individuellen Bedürfnissen im Hinblick auf Bürgerservice und Bürgerfreundlichkeit in den Fokus von Gesetzgeber und Finanzverwaltung. Hierauf gerichtete Initiativen finden sich an sehr unterschiedlichen Stellen. Exemplarisch hatte der Landtag des Landes NRW beschlossen, dass Dienste der Finanzverwaltung möglichst einfach, zugänglich und kurzweilig zu gestalten seien. Die konkrete Ausgestaltung des Steuerbescheides kann dabei als eine dieser Dienstleistungen angesehen werden, die auf die Gesamtzufriedenheit mit der Finanzverwaltung wirkt. Ein bürgerfreundlicher Steuerbescheid kann dazu beitragen, die steuerlichen Befolgungskosten signifikant zu senken. Gleiches gilt für die Bürokratiekosten seitens der Finanzverwaltung. Ferner belegen empirische Studien, dass die Bereitstellung verständlicher Informationen durch die Finanzverwaltung das Vertrauen in den Staat und damit auch die Steuerehrlichkeit erhöhen kann. Ein bürgerfreundlicher Steuerbescheid als ein Kommunikationsweg zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen kann darüber hinaus zu einer Reduktion der Steuerkomplexität im gesamten Besteuerungsprozess führen, was ebenfalls zu positiven Verhaltensreaktionen führen kann. Im Ergebnis sprechen sich aktuelle OECD-Studien für eine stetige Erhöhung der Serviceorientierung der Finanzverwaltung aus.