Diese Arbeitsgruppe erarbeitet, prüft und publiziert analytische Verfahren, mit denen gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe, deren Metaboliten oder charakteristische Parameter des Intermediärstoffwechsels in humanbiologischen Materialien bestimmt werden können. Die Quantifizierung dieser Substanzen bzw. Parameter ist die Basis des in der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin als „Biomonitoring“ oder „Humanbiomonitoring“ bezeichneten Verfahrens zur Früherkennung möglicher Gesundheitsrisiken. Aufgrund seiner Bedeutung für die Individualprävention ist das Biomonitoring unter anderem auch in den betreffenden Verordnungen des Gesetzgebers verankert.