Reinwald R, Weiß M (2026)
Publication Language: German
Publication Type: Journal article, Original article
Publication year: 2026
Book Volume: 7
Pages Range: 172-177
Journal Issue: 3
Dieser Beitrag analysiert das Urteil des FG Köln v. 10.9.2025 (3 K 194/23), in dem die ertragsteuerliche
Einordnung der Erträge aus dem sog. Krypto-Lending im Privatvermögen erstmals richterlich geklärt wurde.
Das FG Köln qualifiziert diese mangels Vorliegens einer Kapitalforderung iSd § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nicht als
Kapitaleinkünfte, sondern als sonstige Einkünften iSd § 22 Nr. 3 EStG und bestätigt damit den derzeitigen
Auslegungsstand. Gleichzeitig zeigt der Beitrag auf, dass eine Rechtsfortbildung in Bezug auf den Begriff der
Kapitalforderung im anhängigen Revisionsverfahren beim BFH (VIII R 22/25) grundsätzlich denkbar wäre.
APA:
Reinwald, R., & Weiß, M. (2026). Die Frage nach der Einkunftsart beim Krypto-Lending: Einordnung als sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr. 3 EStG durch das FG Köln. Beck.digitax, 7(3), 172-177.
MLA:
Reinwald, Ronja und Marius Weiß. "Die Frage nach der Einkunftsart beim Krypto-Lending: Einordnung als sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr. 3 EStG durch das FG Köln." Beck.digitax 7.3 (2026): 172-177.
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