Klaus J (2021)
Publication Language: German
Publication Type: Journal article, decision note
Publication year: 2021
Book Volume: 2021
Pages Range: 388-398
Journal Issue: 6
URI: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2021_6_1445.pdf
Open Access Link: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2021_6_1445.pdf
Die Tatprovokation gehört zu den Wiedergängern in Rechtswissenschaft und -praxis, die man, einmal gründlich durchdacht, bereits mit einer angemessenen Lösung würdigen zu
können glaubte. Allerdings liegen zwei Lager derart hartnäckig und unnachgiebig über Kreuz, dass sie eine neuerliche
Beschäftigung mit der Tatprovokation unumgänglich machen:
einerseits der EGMR und weite Teile der Literatur, andererseits der BGH mit Rückendeckung durch das BVerfG. Im
Kern geht es um die Frage, ob eine Tatprovokation, welche
die Ausmaße eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1
EMRK annimmt, mit einem Strafrabatt für die provozierten
Zielpersonen ausreichend kompensiert ist. Die menschenrechtliche Antwort war spätestens seit dem 2014 ergangenen
Urteil des EGMR in Sachen Furcht eine unmissverständlich
verneinende. Dennoch sträubte sich Karlsruhe – mit Ausnahme des 2. Strafsenats des BGH unter Fischer – dagegen, die Strafzumessungslösung aufzugeben. In der kürzlich entschiedenen Rechtssache Akbay signalisiert der EGMR das
Ende seiner Geduld mit Ausflüchten wie behaupteten dogmatischen Unterschieden oder künstlichen Sachverhaltsdifferenzierungen. Diese Entscheidung soll vorliegend zunächst besprochen werden, bevor einige sich daraus ergebende Folgeprobleme für den Gesetzgeber und die Rechtspraxis beleuchtet werden.
APA:
Klaus, J. (2021). Das Ende der Strafzumessungslösung nach einer menschenrechtswidrigen Tatprovokation. Zugleich Besprechung von EGMR, Urt. v. 15.10.2020 – 40495/15, 37273/15, 40913/15 (Akbay u.a. v. Deutschland). Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, 2021(6), 388-398.
MLA:
Klaus, Julia. "Das Ende der Strafzumessungslösung nach einer menschenrechtswidrigen Tatprovokation. Zugleich Besprechung von EGMR, Urt. v. 15.10.2020 – 40495/15, 37273/15, 40913/15 (Akbay u.a. v. Deutschland)." Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 2021.6 (2021): 388-398.
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