Neuregelung des § 35b EStG durch das ErbStRG - Ermittlung der Steuerermäßigung und ökonomische Belastungsanalyse

Hechtner F (2009)


Publication Language: German

Publication Type: Journal article

Publication year: 2009

Journal

Pages Range: 486-490

Journal Issue: 10

Abstract

Auch (ertragsteuerlich) stille Reserven können der Erbschaftsteuer unterliegen. Da die erbschaftsteuerliche Bewertung stärker am gemeinen Wert ausgerichtet wird, wird die Doppelbesteuerung stiller Reserven mit Erbschaftsteuer und anschließend (bei Realisation) mit Ertragsteuern noch an Bedeutung gewinnen. Nun hat der Gesetzgeber mit § 35b EStG im Zuge der Erbschaftsteuerreform eine neue Steuerermäßigungsvorschrift zur Vermeidung der Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer in das EStG aufgenommen. Der nachfolgende Beitrag stellt für den Fall des Übergangs eines Einzelunternehmens als Erwerb von Todes wegen die Möglichkeiten zur Vermeidung einer steuerlichen Doppelbelastung der stillen Reserven mit Erbschaftsteuer und anschließend anfallender Einkommensteuer dar. Die Steuerermäßigung wird nur auf Antrag gewährt und ist zudem zeitlich begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die genauen Anwendungsvoraussetzungen zu kennen, um steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden.

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How to cite

APA:

Hechtner, F. (2009). Neuregelung des § 35b EStG durch das ErbStRG - Ermittlung der Steuerermäßigung und ökonomische Belastungsanalyse. Betriebs-Berater, 10, 486-490.

MLA:

Hechtner, Frank. "Neuregelung des § 35b EStG durch das ErbStRG - Ermittlung der Steuerermäßigung und ökonomische Belastungsanalyse." Betriebs-Berater 10 (2009): 486-490.

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