Finanzverwaltung und Rechtsprechung lehnen rückwirkende umsatzsteuerliche Rechnungskorrektur weiter ab Konsequenzen der EuGH-Entscheidung Pannon Gép Centrum

Hechtner F (2011)


Publication Language: German

Publication Type: Journal article

Publication year: 2011

Journal

Pages Range: 421-424

Journal Issue: 9

Abstract

Der EuGH hatte sich im Urteil vom 15.7.2010 mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen die Korrektur einer Rechnung eine Rückwirkung für den Vorsteuerabzug entfaltet. In der Praxis ist diese Frage deswegen von großer Bedeutung, da sich hiernach auch Fragen der Verzinsung nach § 233a AO richten. In der Literatur haben sich bis jetzt unterschiedliche Meinungen zur Reichweite der EuGH-Rechtsprechung gebildet. Überdies existieren nun bereits erste Stellungnahmen von der Verwaltung und der erstinstanzlichen Rechtsprechung. Der Beitrag fasst den aktuellen Stand zusammen und diskutiert, unter welchen engen Grenzen die Aussage des EuGH zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug auf die nationalen Regelungen übertragen werden kann.

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APA:

Hechtner, F. (2011). Finanzverwaltung und Rechtsprechung lehnen rückwirkende umsatzsteuerliche Rechnungskorrektur weiter ab Konsequenzen der EuGH-Entscheidung Pannon Gép Centrum. BBK - Betrieb und Rechnungswesen, 9, 421-424.

MLA:

Hechtner, Frank. "Finanzverwaltung und Rechtsprechung lehnen rückwirkende umsatzsteuerliche Rechnungskorrektur weiter ab Konsequenzen der EuGH-Entscheidung Pannon Gép Centrum." BBK - Betrieb und Rechnungswesen 9 (2011): 421-424.

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