Vertrieb über das Internet als Ansatzpunkt zur Steuerplanung bei reinem Inlandsgeschäft

Scheffler W (2016)


Publication Type: Book chapter / Article in edited volumes

Publication year: 2016

Edited Volumes: Informationstechnologien als Wegbereiter für den steuerberatenden Berufsstand, Festschrift für Professor Dieter Kempf

City/Town: Berlin/Heidelberg

Pages Range: 413-426

Abstract

Durch den Vertrieb über das Internet lässt sich die Steuerbelastung auch dann deutlich reduzieren, wenn die Leistungserbringung vom Inland aus und nur gegenüber inländischen Abnehmern erbracht wird. Hauptursache sind die Unterschiede zwischen den von den Gemeinden festgesetzten Gewerbesteuerhebesätzen. Wie sich diese Hebesatzdifferenzen für steuerplanerische Zwecke nutzen lassen, wird beispielhaft für den Vertrieb von Software, Büchern und Online-Seminaren erläutert. Der Kern des Vorschlags besteht darin, diese Leistungen über eine Tochterpersonengesellschaft zu erbringen, die von einer Gemeinde mit einem niedrigen Hebesatz aus agiert. Durch diese Gestaltung lässt sich die Steuerbelastung häufig leichter verringern als durch eine grenzüberschreitende Erfolgsverlagerung, weil viele steuerrechtliche Korrekturvorschriften lediglich auf grenzüberschreitende Sachverhalte angewandt werden. Die für den speziellen Anwendungsfall vorgestellten überlegungen lassen sich analog auf andere (standortelastische) Funktionen übertragen.

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How to cite

APA:

Scheffler, W. (2016). Vertrieb über das Internet als Ansatzpunkt zur Steuerplanung bei reinem Inlandsgeschäft. In Bär C.,Fischer A., Gulden H. (Eds.), Informationstechnologien als Wegbereiter für den steuerberatenden Berufsstand, Festschrift für Professor Dieter Kempf. (pp. 413-426). Berlin/Heidelberg.

MLA:

Scheffler, Wolfram. "Vertrieb über das Internet als Ansatzpunkt zur Steuerplanung bei reinem Inlandsgeschäft." Informationstechnologien als Wegbereiter für den steuerberatenden Berufsstand, Festschrift für Professor Dieter Kempf. Ed. Bär C.,Fischer A., Gulden H., Berlin/Heidelberg, 2016. 413-426.

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