Die Strafbarkeit von Bundeswehrangehörigen in Auslandseinsätzen: Afghanistan ist kein rechtsfreier Raum

Safferling C (2010)


Publication Language: German

Publication Type: Journal article, other

Publication year: 2010

Journal

Book Volume: 42

Pages Range: 81 - 86

Journal Issue: 2

Abstract

Die Verfasser setzen sich in seinem Beitrag mit der Strafbarkeit von Bundeswehrangehörigen bei Auslandseinsätzen auseinander. Insbesondere gehen sie auf die Vorfälle vom 04.09.2009 im Kundus ein, bei dem zwei zivile Tanklastzüge durch die Taliban entführt wurden und bei der angeordneten Zerstörung der Tanklastzüge 60 Taliban sowie 30 Zivilisten ums Leben kamen. Die Autoren untersuchen die Strafverfolgung in Deutschland und in einem zweiten Teil die Strafverfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Im Rahmen der Prüfung, ob eine Strafverfolgung nach deutschem Recht in Betracht kommt, behandeln sie zunächst die generelle Frage der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts. Vor allem werden die §§ 3 bis 7 StGB näher beleuchtet. Sodann erörtern die Autoren eine Strafbarkeit von Bundeswehrangehörigen bei Auslandseinsätzen nach dem Völkerstrafbuch (juris-Abkürzung: VStGB). Hier folgt zunächst eine intensive Auseinandersetzung mit § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB und der Erläuterung der Fragen, wann ein „bewaffneter Konflikt“ vorliegt und wer „zu schützende“ Personen im Sinne der Vorschrift sind. Anschließend führen sie zu einer Strafbarkeit nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 2 VStGB aus. Im Rahmen der Strafbarkeitsprüfung nach dem VStGB gehen die Verfasser im Folgenden auf die Frage der Täterschaft und die Schuldfrage ein. Weiterhin widmen sie sich der Strafbarkeit nach den §§ 212 und 222 StGB. Diesbezüglich kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Wertungen des Völkerstrafrechts bei der Prüfung nach dem StGB berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen der Strafverfolgung durch den IStGH thematisieren die Verfasser mögliche Straftatbestände sowie die Zuständigkeit des IStGH. Im Ergebnis stellen die Autoren fest, dass eine Aufnahme durch die Anklagebehörde beim IStGH unwahrscheinlich ist, da keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer Pflicht zur Strafverfolgung nicht nachgekommen ist.

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How to cite

APA:

Safferling, C. (2010). Die Strafbarkeit von Bundeswehrangehörigen in Auslandseinsätzen: Afghanistan ist kein rechtsfreier Raum. Juristische Arbeitsblätter, 42(2), 81 - 86.

MLA:

Safferling, Christoph. "Die Strafbarkeit von Bundeswehrangehörigen in Auslandseinsätzen: Afghanistan ist kein rechtsfreier Raum." Juristische Arbeitsblätter 42.2 (2010): 81 - 86.

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