Islamistische Radikalisierung im Justizvollzug – Radikalisierungspotentiale und -prozesse

Third party funded individual grant


Start date : 16.08.2017

End date : 15.08.2020


Project details

Short description

Die geplante Arbeit setzt an den theoretischen Annahmen zu Voraussetzungen und Prozessen der islamistischen Radikalisierung an und hat verschiedene Ziele: Zum einen soll der Status quo im Justizvollzug untersucht werden, nämlich die Radikalisierungspotentiale bei „normalen“ jungen muslimischen Inhaftierten. Mit „Radikalisierungspotential“ sind dabei die persönlichen Voraussetzungen gemeint (Wissen, Motive, Einstellungen, biografische Belastungen, soziale Kontakte), die im Sinne der oben beschriebenen theoretischen Modelle als relevant gelten. Das schließt folgende Fragen ein:

- Welche persönlichen Voraussetzungen, die zu einer Radikalisierung beitragen können (im Sinne des Modells von Kruglanski), bringen junge Inhaftierte bei Haftantritt mit in den Vollzug? (Erfasst werden insbesondere religiöse Sozialisation, religiöses Wissen, extremistische Einstellungen, Bedürfnis nach kognitiver Geschlossenheit.)

- Wie hängen kognitive Strukturen wie ein „Need for Closure“, biografische Belastungen und der daraus resultierende Wunsch nach Bedeutsamkeit mit radikalen Tendenzen zusammen?

- Welche Rolle spielt das Wissen über die eigene und andere Religionen? Sind religiöse Sozialisation und religiöses Wissen generell Schutzfaktoren gegen Radikalisierung, oder muss man im Gegenteil annehmen, dass auch die gängige muslimische Sozialisation in Familien und den durch die dominierenden islamischen Verbände bestimmten Gemeinden bestimmte problematische ideologische Inhalte vermittelt und damit Ausgangsbedingungen für Radikalisierung setzt?

- Gelten die Gesetzmäßigkeiten religiöser Radikalisierung für Menschen, die sich in der Adoleszenz für eine (neue) Konfession entschieden haben (sog. Konvertiten) ebenso wie für Menschen, die in muslimischen Familien und einer islamisch bestimmten Kultur aufgewachsen sind?

- Wie verändern sich die einzelnen Aspekte des Radikalisierungspotentials (insb. die Einstellungen) im Verlauf der Haftzeit?

Scientific Abstract

Die geplante Arbeit setzt an den theoretischen Annahmen zu Voraussetzungen und Prozessen der islamistischen Radikalisierung an und hat verschiedene Ziele: Zum einen soll der Status quo im Justizvollzug untersucht werden, nämlich die Radikalisierungspotentiale bei „normalen“ jungen muslimischen Inhaftierten. Mit „Radikalisierungspotential“ sind dabei die persönlichen Voraussetzungen gemeint (Wissen, Motive, Einstellungen, biografische Belastungen, soziale Kontakte), die im Sinne der oben beschriebenen theoretischen Modelle als relevant gelten. Das schließt folgende Fragen ein:

- Welche persönlichen Voraussetzungen, die zu einer Radikalisierung beitragen können (im Sinne des Modells von Kruglanski), bringen junge Inhaftierte bei Haftantritt mit in den Vollzug? (Erfasst werden insbesondere religiöse Sozialisation, religiöses Wissen, extremistische Einstellungen, Bedürfnis nach kognitiver Geschlossenheit.)

- Wie hängen kognitive Strukturen wie ein „Need for Closure“, biografische Belastungen und der daraus resultierende Wunsch nach Bedeutsamkeit mit radikalen Tendenzen zusammen?

- Welche Rolle spielt das Wissen über die eigene und andere Religionen? Sind religiöse Sozialisation und religiöses Wissen generell Schutzfaktoren gegen Radikalisierung, oder muss man im Gegenteil annehmen, dass auch die gängige muslimische Sozialisation in Familien und den durch die dominierenden islamischen Verbände bestimmten Gemeinden bestimmte problematische ideologische Inhalte vermittelt und damit Ausgangsbedingungen für Radikalisierung setzt?

- Gelten die Gesetzmäßigkeiten religiöser Radikalisierung für Menschen, die sich in der Adoleszenz für eine (neue) Konfession entschieden haben (sog. Konvertiten) ebenso wie für Menschen, die in muslimischen Familien und einer islamisch bestimmten Kultur aufgewachsen sind?

- Wie verändern sich die einzelnen Aspekte des Radikalisierungspotentials (insb. die Einstellungen) im Verlauf der Haftzeit?

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